Die Erbfolge regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person übernimmt. In Deutschland ist das Erbrecht klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und unterscheidet grundsätzlich zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen hilft, die komplexen Abläufe besser zu verstehen.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Hier bestimmt das Gesetz, wer als Erbe eingesetzt wird. Dabei werden die Erben in verschiedene Ordnungen eingeteilt:

Je näher ein Verwandter in der Ordnung steht, desto vorrangiger ist sein Erbrecht. Sind beispielsweise Kinder vorhanden, schließen sie die Eltern von der Erbfolge aus.

Ehegatten und Lebenspartner

Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner erbt neben den Verwandten und wird nach einem bestimmten System berücksichtigt. Die Höhe seines Erbteils hängt unter anderem vom Güterstand der Ehe ab. Bei Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil einen Zugewinnausgleich.

Testament und Erbvertrag – die gewillkürte Erbfolge

Mit einem Testament oder Erbvertrag kann der Überblick über die Erbfolge abändern und individuelle Regelungen treffen. So lässt sich festlegen, wer Erbe wird, ob Vermächtnisse verteilt werden oder ob bestimmte Bedingungen gelten sollen.

Testamente können eigenhändig geschrieben oder notariell beurkundet werden. Wichtig ist, dass sie klar formuliert und rechtsgültig sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Pflichtteilsrecht

Nicht immer kann der Erblasser frei über sein Vermögen verfügen. Nahe Angehörige – insbesondere Kinder, Ehegatten und Eltern – haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser sichert ihnen zumindest einen Mindestanteil am Erbe, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Erbfolge ohne Nachkommen

Gibt es keine Kinder oder direkte Nachkommen, erben zunächst die Eltern oder deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen). Sind keine Verwandten vorhanden, fällt das Erbe dem Staat zu.

Fazit

Die Erbfolge in Deutschland ist umfassend geregelt und bietet klare Strukturen für die Vermögensweitergabe. Die gesetzliche Erbfolge greift automatisch, wenn keine individuelle Verfügung vorliegt. Dennoch empfiehlt es sich, frühzeitig eine testamentarische Regelung zu treffen, um den eigenen Willen zu sichern und mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Dabei sollten auch die Rechte von Ehegatten und Pflichtteilsberechtigten beachtet werden. Ein rechtlicher Rat kann helfen, die Erbfolge optimal zu gestalten.